Stand 29. Oktober 2020
Ergänzung 01. Dezember 2020
Ab dem 02. November bis incl. 30. November - neu 31. Dezember 2020 - leider aufgrund der Pandemie geschlossen.
Erläuterung siehe ° AKTUELL °
ACHTUNG...
... seit Kurzem Kegel- und Bowlingtermine - in regelmäßigen Abständen
von 2-, 3-, oder 4 Wochen - auch an Wochenenden - frei.
Was passiert denn heute noch so...? - Wie wäre es, sich mal mit Freunden oder Kollegen in lustiger und aktiver Runde zu treffen...
Zuviel gegessen...? - Gleich ein wenig der treuen Kalorien abtrainieren oder die Zeit zwischen Mittag und Kaffee gesellig und sportlich überbrücken...
...wir bieten Euch/Ihnen hierfür gerne unsere Kegel- oder Bowlingbahnen an:
Stand 06. Juli 2020
Bei den Kegel- und Bowlingbahnanlagen können nun theoretisch feste Kleingruppen (bis 30 Personen) wieder ihrem Sport nachgehen (eine feste Kleingruppe ist eine Trainingsgruppe, die regelmäßig gemeinsam Sport treibt), praktisch können wir nun aber nur feste Kleingruppen - auf Grund der Vorlagen für die Bewirtungsbranche - bis zu max. 10 Personen zulassen...
Bei spontanen Kegel- oder Bowlingbesuchern (keine feste/regelmäßige "Sportler") sind allerdings weiterhin (da es sich um Freizeitaktivitäten handelt) maximal zwei Haushalt als Gruppe zugelassen.
§ 1 Abs. 8 Nr. 2 (- siehe Info vom 12. Juni 2020) - hier hat sich leider nicht viel geändert
Stand 22. Juni 2020
Laut der
Niedersächsische Verordnung (NdsVO) über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus vom 8. Mai 2020
- Geändert durch... - Artikel 1 der VO vom 5. Juni 2020
und VO vom 19. Juni 2020
gilt Grudsätzlich weiterhin:
§ 1
Verhaltensregeln, Schließung von Einrichtungen, Durchführung von Veranstaltungen
(1) Jede Person hat physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
...
(8) Die Sportausübung auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen und ähnlichen Einrichtungen einschließlich Fitnessstudios ist zulässig,
wenn
1. diese kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgt,
2. ein Abstand von mindestens 2 Metern jeder Person zu jeder anderen
beteiligten Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, jederzeit
eingehalten wird,
3. Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere in Bezug auf gemeinsam
genutzte Sportgeräte, durchgeführt werden, ...
... Leider können wir unsere
Kegel- und Bowlingbahnanlagen
auf Grund des § 1 Abs. 8 - insbesondere auf Nr. 2. bezogenen Gründen
noch nicht wieder für große Gruppen freigeben,
da die beengten Räumlichkeiten auf den "Sportanlagen" dieses Händling (Mindestabstand) in keiner Weise möglich machen.
Stand 22. Juni 2020
Ab dem 02. November leider aufgrund der Pandemie geschlossen.
Erläuterung siehe ° AKTUELL °
Außer-Haus-Verkauf wieder möglich ab 15. Januar 2021
ACHTUNG...
... seit Kurzem Kegel- und Bowlingtermine
- in regelmäßigen Abständen von
2-, 3-, oder 4 Wochen -
auch an Wochenenden - frei.